Bitte beachten Sie folgende Reglemente etc.
- Gebührenreglement (GbR)
=> Art. 51 ff - Weisungen zur Benützung der Sportanlagen der Gemeinde Herzogenbuchsee
=> siehe Anhang I: Benützungsgebühren Sporthalle Mittelholz - Weisungen zur Benützung der Sportanlage Waldächer Herzogenbuchsee
=> Siehe Anhang I: Benützungsgebühren Sportanlage Waldächer - Benützungsordnung der Aussenplätze der Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Herzogenbuchsee
- Benützungsordnung für den Verkehrsgarten der Gemeinde Herzogenbuchsee (Pétanque, Skater, Verkehrsinstruktion)
Die Grundlagen finden Sie im Online Schalter der Gemeinde Herzogenbuchsee (Link zum Onlineschalter) unter Kultur und Freizeit / das Gebührenreglement finden Sie unter Allgemeine Verwaltung
Fragen über die genaue Höhe der geschuldeten Anlagegebühren sind zu richten an die Bauabteilung (062 956 51 41 / bauabteilung@herzogenbuchsee.ch)
